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Formalités et Konsularnachrichten: Plus besoin de visa pour les Etats Unis, si...  
Auteur : Bedschi
Publié: 2005/11/25
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Visafreiheit
Aussendung der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung

des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten:

 

 

Wien,  7. November 2005

 

US-Visafreiheit für ÖsterreicherInnen:

aktuelle Bestimmungen

 

Aufgrund jüngst eingetretener Änderungen zur Visapflicht bzw. Visafreiheit österreichischer StaatsbürgerInnen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika möchte das BMaA die aktuellen Bestimmungen darstellen.

 

VISAPFLICHT besteht für: 

  • InhaberInnen von grünen (alten) Reisepässen;
  • im Reisepass miteingetragene Kinder (gilt sowohl für die Miteintragung im roten als auch im grünen Reisepass); und
  • andere als touristische oder Privatgeschäftsreisen (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair, Heirat etc.).

Visapflichtige USA-Reisende müssen vor Antritt der Reise bei einer US-Vertretungsbehörde ein Visum beantragen (in Österreich: Konsularabteilung der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, Gartenbaupromenade 2/4, 1010 Wien, Tel.: +43.1- 313.39; Fax: +43.1-512.58. 35;  e-Mail: consularvienna@state.gov; Internet: www.usembassy.at).

 

 

VISAFREIHEIT (im Rahmen des sog. Visa Waiver Program) besteht für:

  • InhaberInnen von roten, maschinlesbaren Reisepässen, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden und jedenfalls zumindest für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sind.

Aufgrund einer Entscheidung des Department of Homeland Security vom 26. Oktober 2005 können nunmehr auch InhaberInnen von

  • Reisepässen, die nach dem 26.10.2005 ausgestellt wurden, und
  • Reisepässen, die nach dem 26. 10. 2005 verlängert wurden,
visumfrei in die USA einreisen.  Sie benötigen dafür allerdings eine in den Pass eingeklebte Vignette mit einem eingedruckten digitalen Bild.   Informationen betreffend die Neuausstellung eines Reisepasses oder die Verlängerung Ihres Passes und die Vignette erhalten Sie bei Ihrer Passbehörde im In- oder Ausland.   Diese Regelung gilt als Übergangslösung bis zur Einführung der neuen österreichischen Reisepässe und ist mit 12 Monaten befristet.

 

 

Personen, die mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programs einreisen möchten, werden ohne Ausnahmen und sofort auf Kosten des jeweiligen Carriers repatriiert. Fluggesellschaften werden daher Passagieren ohne maschinenlesbaren Reisepass und ohne gültiges US-Visum die Beförderung in die USA ausnahmslos verweigern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter auf der Reisehinweise-Website des BMaA - www.reisehinweise.at unter 'Länderspezifische Reiseinformationen' / 'Vereinigte Staaten' bzw. direkt unter www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=2357&LNG=de&version=&dv_staat=193 - sowie auch unter Department of Homeland Security bzw. Department of Homeland Security - Travel & Security .

 

Mit meinen herzlichen Grüßen aus Wien

 

                  Ihr

T. M. Buchsbaum m.p.

Leiter der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung

 
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