Become a member of AFAL, right now!
Choisissez votre langue
Recherche
Connexion
Menu principal
Formalités et Konsularnachrichten: Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 (Aussendung der AÖ-Abteilung des BMaA vom 28.07.06)  
Auteur : Bedschi
Publié: 2006/8/21
Lu 1664 fois
Taille 2.78 KB
Version imprimable en parler à un ami
 
Aussendung der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten:

Wien, 28. Juli 2006

Nationalratswahl am 1. Oktober 2006


Am 1. Oktober 2006 finden Nationalratswahlen statt. Die österreichische Außenministerin, Dr. Ursula Plassnik, hat in diesem Zusammenhang ein Schreiben an alle AuslandsösterreicherInnen gerichtet. Darin weist sie auf die notwendigen Schritte hin, um vom demokratischen Recht der Stimmabgabe für die Zusammensetzung des Nationalrats Gebrauch machen zu können. Mit der Stimmabgabe kann über die Zukunft des Landes mitbestimmt werden. Dem Schreiben angeschlossen sind Informationen für AuslandsösterreicherInnen zur Stimmabgabe bei der Nationalrastwahl (siehe Beilagen).

Unbedingte Voraussetzungen zur Teilnahme an dieser Wahl durch AuslandsösterreicherInnen sind - neben dem 18. Geburtstag spätestens am 1. Oktober 2006 - die Eintragung in die Wählerevidenz und die Beantragung einer Wahlkarte.

Wer nicht (mehr) in der Wählerevidenz eingetragen ist, kann dies bis spätestens 31. August 2006 bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich erwirken. Dazu gibt es ein (gelbes) Formular und eine Ausfüllanleitung.

Aktuelle Informationen sowie alle Formulare und die Erreichbarkeit aller österreichischen Städte und Gemeinden sowie Botschaften und (General-)Konsulate sind auf der Wahlwebsite des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - www.wahlinfo-bmaa.at - abrufbar.

Um an der Nationalratswahl im Ausland teilnehmen zu können, ist neben der Eintragung in der Wählerevidenz auch eine Wahlkarte zu beantragen. Auch dieser Antrag kann bzw. sollte bereits jetzt mittels Fax oder E-Mail oder Brief oder auch persönlich bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich gestellt werden, was formlos oder mit dem (rosa) Formular geschehen kann. (Dies ist auch gleichzeitig mit einem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz möglich.)

Da die Bearbeitung eines Wahlkartenantrags samt Postweg für den Versand der Wahlkarte ins Ausland längere Zeit in Anspruch nehmen kann, wird eine baldige Beantragung empfohlen. Fragen zur Wahlkarte und Eintragung in die Wählerevidenz beantwortet die zuständige Wählerevidenzgemeinde.

Weitere Fragen beantworten im Ausland die zuständigen österreichischen Botschaften bzw. (General-)Konsulate, im Inland die Wahlabteilung des Bundesministeriums für Inneres (Hotline: +43.1.531.26.2080).

Mit meinen herzlichen Sommer-Grüßen aus Wien

Ihr

T. M. Buchsbaum m.p.

Leiter der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung

BMaA-GZ. BMaA-4.15.13/0025-IV.3/2006
 
Retourner à la Catégorie | Retourner à l'index principal